BESUCHSORDNUNG
"KOSMOS MUSEUM"
Łucka Straße 15/3, 00-842 Warschau

Vielen Dank für Ihr Interesse am Angebot des "Kosmos-Museums" (im Folgenden: "Museum"). Bitte lesen Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: "AGB") vor jedem Besuch in unserem Museum sorgfältig durch. Die jeweils aktuelle Benutzungsordnung ist auf der Website des Museums (www.cosmosmuseum.pl) und zusätzlich vor dem Besuch an der Kasse erhältlich. Die vorliegende Hausordnung enthält die grundlegenden Prinzipien und Regeln, die für alle Personen gelten, die unser Museum besuchen oder an den in unserem Museum organisierten Veranstaltungen teilnehmen möchten (im Folgenden: "Besucher"). Das Reglement enthält grundlegende Informationen über das Museum, einschließlich der Bedingungen für den Kauf von Eintrittskarten und den Besuch, sowie Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Besucher. Wir laden Sie ein, die Geschäftsordnung des Teams "Kosmos-Museum" zu lesen.
§ 1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1) Das Museum wird von der Gesellschaft COSMOS MUSEUM SPÓŁKA Z OGRANICZONĄ ODPOWIEDZIALNOŚCIĄ mit Sitz in Warschau (Sitzadresse: ul. Łucka 15/3, 00-842 Warschau) betrieben, eingetragen im Unternehmerregister des Landesgerichtsregisters unter der KRS-Nummer: 0000773004 durch das Bezirksgericht für die Hauptstadt Warschau in Warschau, 12: PLN 5000,00; NIP: 5272884234, REGON: 382653720.
2) Besucher können Kontakt aufnehmen:
a. schriftlich oder persönlich im Büro des Museums in: Łucka Straße 15/3, 00-842 Warschau;
b. per Telefon: (+48) 501 157 610 (Standardverbindungskosten);
c. per E-Mail an: cosmosmuzeum@gmail.com.
3) Die Besichtigung des Museums ist während der Öffnungszeiten des Museums möglich. Die aktuellen Öffnungstage und -zeiten sind am Eingang des Museums ausgehängt.
und werden zusätzlich auf der Website des Museums (www.cosmosmuseum.pl) veröffentlicht.
§ 2. KARTENVERKAUF, TERMINBUCHUNGEN
1) Der Besuch des Museums ist auf der Grundlage eines gültigen Dokuments (im Folgenden: "Ticket") möglich, das zum einmaligen Eintritt in das Museum für bestimmte Ausstellungen oder Veranstaltungen, die im Museum organisiert werden, berechtigt. Der genaue Geltungsbereich und die Gültigkeitsdauer eines Tickets ergeben sich aus der Beschreibung des jeweiligen Tickets.
2) Im Falle eines Tickets mit einer Besuchsreservierung ist es wichtig, dass der Besucher pünktlich zu dem Datum und der Uhrzeit des in seiner Reservierung angegebenen Besuchs erscheint. Das Ticket wird 15 Minuten nach der in ihm angegebenen Buchungszeit ungültig.
3) Die Eintrittskarte kann dem Mitarbeiter, der die Besucher in das Museum einlässt, in jeder Form (Papier oder elektronisch) vorgelegt werden, die eine eindeutige Überprüfung der auf der Karte angebrachten Nummer ermöglicht.

4) Es ist möglich, ein Ticket per Fernzugriff über die Website des Museums (www.cosmosmuseum.pl) oder persönlich an der Museumskasse gemäß der aktuellen Preisliste, die am Tag der Zahlung für das gewählte Ticket gültig ist, zu erwerben. Alle verfügbaren Ermäßigungen und Vergünstigungen sind in der Preisliste aufgeführt und werden nur gegen Vorlage eines gültigen Dokuments berechnet, das das Recht auf die Inanspruchnahme der jeweiligen Ermäßigung oder Vergünstigung bestätigt.
5) Für die einzelnen Ausstellungen und Veranstaltungen des Museums können gesonderte Regelungen gelten, mit denen sich der Besucher jedes Mal vertraut machen sollte, bevor er eine Eintrittskarte für eine bestimmte Attraktion kauft.
6) Die Besucher sollten ihre Eintrittskarte oder den Kaufbeleg für die Dauer ihres Besuchs im Museum aufbewahren.
7) Nur bei der Online-Buchung eines Besuchstermins hat der Besucher die Möglichkeit, das Museum zur gewählten Besuchszeit außer der Reihe zu betreten.
8) Gemäß Artikel 38a(1) Abs.. 12 des Gesetzes vom 30. Mai 2014 über die Rechte der Verbraucher gilt das Widerrufsrecht bei einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag nicht für einen Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen, unter anderem im Zusammenhang mit kulturellen Veranstaltungen, wenn im Vertrag der Tag oder der Zeitraum der Erbringung der Dienstleistung angegeben ist. Dementsprechend werden Eintrittskarten, die online mit einer Terminbuchung erworben wurden, nach der Buchungszeit nicht mehr erstattet. Der im vorstehenden Satz genannte Vorbehalt schließt die gesetzlichen Rechte des Besuchers, sich über nicht ordnungsgemäß erbrachte Leistungen zu beschweren, weder aus noch schränkt er sie ein.
9) Die Bedingungen für den Online-Kauf von Eintrittskarten können zusätzlich durch eine gesonderte Verkaufsordnung geregelt werden, die auf der Website des Museums verfügbar ist und deren Akzeptanz bei der Online-Buchung bestätigt wird.
10) Aufgrund der Größe des Museums, der Art der Ausstellungen und der damit verbundenen Sicherheitsanforderungen beträgt die Anzahl der Besucher, die sich gleichzeitig im Museumsgebäude aufhalten können, 50 (in Worten: fünfzig) Personen. Ist diese Grenze erreicht, kann der Zutritt zum Museum verweigert werden, und die Schlange der Besucher, die auf den Eintritt ins Gebäude warten, wird draußen vor dem Eingang des Gebäudes gebildet. Im Interesse der Ordnung und Sicherheit sollten alle Besucher des Museums den Anweisungen und Anordnungen des mit dem Einlass der Besucher betrauten Personals Folge leisten.
§ 3. MUSEUMSORDNUNG, SICHERHEIT VON PERSONEN UND EIGENTUM
1) Das Museum ist für Behinderte nicht zugänglich, insbesondere fehlt es an Einrichtungen wie Aufzügen und Rollstuhlrampen.
2) Die Besucher müssen sich im Museum auf den ausgewiesenen Wegen innerhalb der den Besuchern zur Verfügung gestellten Ausstellungsbereiche bewegen. Die Benutzung von Gängen, technischen und Servicebereichen ist verboten. Die Besucher haben auch andere Gebote und Verbote zu beachten, die sich aus den in der jeweiligen Ausstellungszone angebrachten Schildern und Ankündigungen ergeben.
3) Die Besucher sind verpflichtet, den Anweisungen und Anordnungen des Museumspersonals zur Aufrechterhaltung der Ordnung und zur Einhaltung der Sicherheitsvorschriften in den Räumlichkeiten des Museums Folge zu leisten.
4) Der Besucher haftet in vollem Umfang nach dem Gesetz für Schäden, die er auf dem Museumsgelände schuldhaft verursacht. Das gesamte Museumseigentum darf nur für den vorgesehenen Zweck verwendet werden. Im Falle eines vom Besucher verschuldeten Schadens ist es möglich, den Besucher mit den tatsächlichen, gerechtfertigten Kosten des dem Museum entstandenen Schadens zu belasten.
5) Auf dem Gelände des Museums ist es erlaubt, die Exponate im Rahmen der zugänglichen Ausstellungsbereiche zu besichtigen. Es ist verboten, die Exponate des Museums zu berühren, sowie jegliche Eingriffe oder Versuche, die Umzäunungen, Absperrungen usw. durch Besucher zu entfernen oder umzustellen.
6) Kinder unter 13 Jahren dürfen sich nur in Begleitung von Erwachsenen auf dem Museumsgelände aufhalten, die dafür verantwortlich sind, dass die vorliegende Benutzungsordnung von ihnen eingehalten wird.
7) Die Betreuer von Ausflügen und organisierten Gruppen sind verpflichtet, auf ihre Schützlinge aufzupassen.
8) Es ist verboten, das Gelände oder irgendeinen Teil des Museumseigentums zu beschädigen, zu zerstören oder zu verschmutzen, einschließlich des Hinterlassens von Abfall.
9) Das Mitbringen und der Konsum von alkoholischen Getränken und anderen Drogen sowie das Rauchen von Tabakerzeugnissen, einschließlich E-Zigaretten, ist auf dem Museumsgelände verboten.
10) Es ist verboten, die Ordnung in irgendeiner Weise zu stören, sich störend zu verhalten, gegen die guten Sitten zu verstoßen und andere Museumsbesucher zu stören, insbesondere durch:
a. das Mitbringen von Gepäckstücken, die größer als 55 x 35 x 20 cm sind, in das Museum. Taschen, Koffer und andere Gegenstände dürfen von Eltern und Betreuern von Kindern mit medizinischen Problemen mitgebracht werden;
b. Gegenstände mitzubringen, die andere Besucher durch Verschmutzung oder Beschädigung belästigen oder Museumseigentum verschmutzen oder beschädigen können;
c. Betreten von Tieren ohne Leine und Maulkorb. Die Besitzer haften für Schäden, die durch das Tier verursacht werden;
d. Verzehr von Speisen und Getränken;
e. Rückgriff auf Schaukästen;
f. Laufen;
g. schreien;
h. das Betreten von Sperrgebieten;
i. Berührungsgeräte, die zur Stabilisierung der klimatischen Bedingungen verwendet werden, und Geräte zum Schutz der Sammlung;
j. Aufstellen eines Stativs, von Lampen, aber auch von anderen sperrigen Gegenständen, die einen großen Teil der Ausstellungsfläche beanspruchen;
k. Bewegung von Wagen im Ausstellungsbereich.
l. das Museumspersonal bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu behindern oder den Betrieb des Museums auf andere Weise zu beeinträchtigen;
m. das Betreten des Museumsgeländes unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln, ein Verhalten, das die Sicherheit anderer Personen oder der Exponate gefährdet, ein störendes Verhalten gegenüber anderen Besuchern, die Störung der öffentlichen Ordnung, eine Abweichung von den anerkannten Normen der persönlichen Hygiene;
n. ohne die ausdrückliche vorherige Zustimmung des Museums öffentliche Versammlungen oder Treffen zu veranstalten, kommerzielle Aktivitäten durchzuführen, Werbung oder Ankündigungen zu verbreiten oder sonstige kommerzielle Aktivitäten zu betreiben.
11) Die Angestellten des Museums können einen Besucher, der gegen diese Ordnung verstößt, unter Angabe des Grundes verwarnen. Im Falle eines wiederholten, anhaltenden oder offensichtlichen Verstoßes gegen diese Ordnung oder gegen die geltenden gesetzlichen Bestimmungen während des Aufenthalts im Museum kann der Besucher aufgefordert werden, das Museum zu verlassen, was er unverzüglich zu befolgen hat.
12) Wenn es notwendig ist, die Ordnung aufrechtzuerhalten oder die Sicherheit von Personen und Eigentum im Museum zu schützen, ist das Museumspersonal befugt, alle gesetzlich zulässigen Maßnahmen zu ergreifen, um eine Person vom Museumsgelände zu entfernen, insbesondere wenn diese Person unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln steht oder wenn ihr Verhalten eine Gefahr für andere Besucher darstellt.
13) Alle wahrgenommenen Unregelmäßigkeiten und sicherheitsrelevanten Bemerkungen können von den Besuchern gemäß dem in § 6 der Geschäftsordnung festgelegten Beschwerdeverfahren gemeldet werden.
§ 4. ANFERTIGUNG VON FOTOGRAFIEN UND FILMEN
1) Museumsexponate können dem Schutz der allgemein geltenden Gesetze unterliegen, insbesondere dem Gesetz vom 4. Februar 1994 über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte.
2) Der Besucher darf die Exponate, einschließlich des Fotografierens und Filmens, nur im Rahmen der vorgenannten gesetzlichen Bestimmungen, einschließlich des Urheberrechts, d.h. insbesondere für den eigenen privaten Gebrauch nutzen. Weitere Nutzungsrechte an den Exponaten stehen dem Besucher nicht zu, die sich aus den folgenden Punkten ergeben
zwingende Bestimmungen des Urheberrechts, insbesondere das Institut der angemessenen Nutzung.
3) Es ist verboten, das Überwachungssystem des Museums zu fotografieren oder aufzuzeichnen.
4) Das Fotografieren und Aufnehmen im Museum zu anderen als privaten Zwecken, insbesondere zu kommerziellen Zwecken und im Rahmen einer entgeltlichen Tätigkeit, bedarf der ausdrücklichen und vorherigen Zustimmung des Museums. Diesbezügliche Informationen können unter den zu Beginn des Reglements angegebenen Kontaktdaten eingeholt werden.
§ 5. PERSÖNLICHE GEGENSTÄNDE
1) In den Räumlichkeiten des Museums steht den Besuchern eine kostenlose und unbewachte Garderobe zur Verfügung. Die Garderobe ist für die Aufbewahrung von persönlichen Gegenständen, einschließlich Oberbekleidung, für die Dauer des Museumsbesuchs bestimmt. Die Garderobe sollte nicht zur Aufbewahrung von wertvollen, kostbaren Gegenständen und Wertgegenständen genutzt werden. Die Besucher sollten solche Gegenstände nach Möglichkeit mitnehmen und nicht unbeaufsichtigt lassen.
2) Die Aufbewahrung von persönlichen Gegenständen in den Schließfächern ist nur für die Dauer des Museumsbesuchs gestattet. Am Ende des Besuchs sind die Besucher verpflichtet, ihre Spinde von allen persönlichen Gegenständen zu befreien.
§ 6. BESCHWERDEN ÜBER DAS MUSEUM
1) Dieser § 6 des Reglements regelt das Verfahren zur Behandlung von Beschwerden, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Museums eingereicht werden.
2) Grundlage und Umfang der Haftung des Museums gegenüber dem Besucher, insbesondere für Unannehmlichkeiten im Zusammenhang mit seinem Besuch, richten sich nach den allgemein geltenden Gesetzen, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Gesetz über Verbraucherrechte vom 30. Mai 2014.
3) Beschwerden können direkt beim Eigentümer des Museums eingereicht werden, und zwar schriftlich an die Adresse: ul. Łucka 15/3, 00-842 Warschau oder per E-Mail an: cosmosmuzeum@gmail.com.
4) Es wird empfohlen, alle Beschwerden und Beanstandungen, die sich auf einen bestimmten Museumsbesuch beziehen, direkt während des Besuchs oder unmittelbar nach dem Besuch zu melden - dies erleichtert die Bearbeitung und Abwicklung der Beschwerde auf die für den Besucher am wenigsten belastende Weise.
5) Die Besucher werden gebeten, in der Beschreibung ihrer Beschwerde Folgendes anzugeben: (1) Informationen und Umstände, die den Gegenstand der Beschwerde betreffen, insbesondere die Art und das Datum der Unregelmäßigkeit; (2) ihre Erwartungen; und (3) die Kontaktdaten des Beschwerdeführers - dies wird die Bearbeitung der Beschwerde durch den Museumsinhaber erleichtern und beschleunigen. Die im vorstehenden Satz genannten Anforderungen haben lediglich Empfehlungscharakter und berühren nicht die Wirksamkeit von Beschwerden, die ohne die empfohlene Beschreibung eingereicht werden.
Beschwerden.

6) Wenn sich die vom Beschwerdeführer angegebenen Kontaktdaten während der Bearbeitung der Beschwerde ändern, ist der Beschwerdeführer verpflichtet, den Eigentümer des Museums zu informieren.
7) Beweise (z.B. Fotos, Dokumente), die sich auf den Gegenstand der Beschwerde beziehen, können vom Beschwerdeführer der Beschwerde beigefügt werden. Der Museumsinhaber kann den Beschwerdeführer auch auffordern, zusätzliche Informationen zu vervollständigen oder zur Verfügung zu stellen und Beweismittel (z. B. Fotos) zu übermitteln, wenn dies die Bearbeitung der Beschwerde erleichtert und beschleunigt.
8) Der Museumsinhaber hat auf die Beschwerde unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt zu reagieren.
§ 7. AUSSERGERICHTLICHE MITTEL ZUR BEHANDLUNG VON BESCHWERDEN
1) Ausführliche Informationen über die Möglichkeit für Verbraucher, außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren in Anspruch zu nehmen, die Regeln für den Zugang zu diesen Verfahren und eine benutzerfreundliche Suchmaschine für Einrichtungen zur gütlichen Streitbeilegung finden Sie auf der Website des Amtes für Wettbewerb und Verbraucherschutz unter https://polubowne.uokik.gov.pl/.
(2) Dem Verbraucher stehen die folgenden Beispiele für außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren zur Verfügung: (1) ein Antrag auf Streitbeilegung bei einem ständigen gütlichen Verbrauchergericht; (2) ein Antrag auf außergerichtliche Streitbeilegung bei einem Provinzinspektor der Gewerbeaufsicht; oder (3) die Unterstützung eines (kommunalen) Verbraucher-Ombudsmanns oder einer sozialen Organisation, zu deren satzungsmäßigen Aufgaben der Verbraucherschutz gehört
(z. B. Verbraucherverband, Verband der polnischen Verbraucher). Die Beratung erfolgt u. a. per E-Mail unter porady@dlakonsumentow.pl und über die Verbraucher-Helpline 801 440 220 (die Helpline ist werktags von 8.00 bis 18.00 Uhr besetzt, die Gebühren richten sich nach dem Tarif des Betreibers).
§ 8 PERSÖNLICHE DATEN (RODO)
1) Für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Besucher im Zusammenhang mit ihrem Aufenthalt im Museum ist der Eigentümer des Museums (nachstehend "Verwalter" genannt) verantwortlich. Die vollständigen Angaben zum Verwalter, einschließlich seiner Kontaktdaten, sind am Anfang dieser Geschäftsordnung aufgeführt. Der Verwalter hat keinen Datenschutzbeauftragten ernannt.
2) Die personenbezogenen Daten der Besucher werden vom Administrator im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften verarbeitet, insbesondere mit der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) - nachstehend "RODO" oder "Verordnung" genannt.
RODO".
3) Diese Informationen werden auf der Grundlage von Artikel 13 der RODO-Verordnung bereitgestellt und betreffen die Situation, in der der für die Verarbeitung Verantwortliche personenbezogene Daten von der betroffenen Person erhebt. Im Falle eines Museumsbesuchs kann die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Besucher in den folgenden Fällen erfolgen:
a. Der Besucher kauft eine Eintrittskarte und/oder reserviert einen Besuch im Museum und gibt zu diesem Zweck seine persönlichen Daten an.
➢ Zweck: Erfüllung eines Vertrags oder Durchführung von Maßnahmen auf Antrag der betroffenen Person vor Abschluss eines Vertrags.
Rechtsgrundlage: Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der RODO-Verordnung (Erfüllung eines Vertrags).
➢ Zeitraum: Die Daten werden für den Zeitraum gespeichert, der für die Erfüllung oder Beendigung der rechtlichen Verpflichtung aus dem Vertrag erforderlich ist.
b. Der Besucher muss das Beschwerdeverfahren in Anspruch nehmen und im Rahmen dieses Verfahrens persönliche Daten angeben.
➢ Zweck: Erfüllung der vertraglichen Beschwerderechte des Besuchers.
Rechtsgrundlage: Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b derRODO-Verordnung (Erfüllung eines Vertrags).

➢ Zeitraum: Die Daten werden für den Zeitraum gespeichert, der für die Erfüllung oder Beendigung der rechtlichen Verpflichtung aus dem Vertrag erforderlich ist.
c. Der Besucher möchte eine Rechnung erhalten und gibt zu diesem Zweck persönliche Daten an.
➢ Zweck: Buchführung.
Rechtsgrundlage: Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c der RODO-Verordnung in Verbindung mit Artikel 74 Absatz 2 des Rechnungslegungsgesetzes, d. h. vom 30. Januar 2018. (Gesetzblatt von 2018, Punkt 395 in geänderter Fassung).
Zeitraum: Die Daten werden so lange aufbewahrt, wie der Verwalter gesetzlich verpflichtet ist, die Bücher zu führen.
d. Der Besucher oder der Verwalter richtet vertragliche Ansprüche an die andere Partei, es sei denn, es handelt sich um ein Beschwerdeverfahren (z. B. wegen Nichtzahlung); in diesem Zusammenhang werden die personenbezogenen Daten des Besuchers verarbeitet.
➢ Zweck: Feststellung, Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen, die der Verwalter geltend machen kann oder die gegen den Verwalter geltend gemacht werden können.
Rechtsgrundlage: Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der RODO-Verordnung (berechtigtes rechtliches Interesse des für die Verarbeitung Verantwortlichen).
➢ Zeitraum: Die Daten werden für die Dauer des Bestehens des von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen verfolgten berechtigten Interesses gespeichert, längstens jedoch für die Dauer der Verjährung von Ansprüchen gegen die betroffene Person in Bezug auf die Geschäftstätigkeit des für die Verarbeitung Verantwortlichen.
e. Der Besucher hat in die Verarbeitung der von ihm bereitgestellten Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke (z. B. Marketing) eingewilligt.
➢ Zweck: richtet sich jeweils nach dem Umfang der Einwilligung des Besuchers, z.B. Eigenmarketing des Museums oder seiner Partner, Informationen über Veranstaltungen und Aktionen, etc.
➢ Rechtsgrundlage: Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a der RODO-Verordnung (Zustimmung).
➢ Zeitraum: Die Daten werden so lange gespeichert, bis die betroffene Person ihre Einwilligung zur weiteren Verarbeitung ihrer Daten zu diesem Zweck widerrufen hat.
f. Überwachung des Museums - in diesem Bereich können die Bilder von Personen, die sich im Museum aufhalten, verarbeitet werden (der Verwalter, der die Überwachung einsetzt, respektiert die Privatsphäre der Besucher in Bereichen, in denen eine erhöhte Erwartung an die Privatsphäre besteht, z. B. in den Toiletten).
➢ Zweck: Schutz der Sicherheit von Personen und Eigentum; Aufzeichnung von Beweisen im Falle eines Verbrechens in den Räumlichkeiten.
Rechtsgrundlage: Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der RODO-Verordnung (berechtigtes Interesse).
➢ Zeitraum: Die Daten werden für einen Zeitraum von 14 Tagen gespeichert, d. h. bis das Überwachungsgerät das bis dahin aufgezeichnete Material überschreibt. Wird eine rechtswidrige Tätigkeit festgestellt, wird die Verarbeitung des ausgewählten Materials fortgesetzt, bis der Fall von den zuständigen Behörden geklärt oder das entsprechende Verfahren nach den geltenden Rechtsvorschriften abgeschlossen ist.

4) Abgesehen von den oben genannten Fällen sammelt und verarbeitet der Verwalter keine personenbezogenen Daten der Besucher während ihres Aufenthalts im Museum. Grundsätzlich ist die Angabe personenbezogener Daten auch für den Kauf von Eintrittskarten nicht erforderlich (vorbehaltlich der Online-Buchung gemäß der auf der Website des Museums verfügbaren Datenschutzerklärung). Möchte der Besucher jedoch das Beschwerdeverfahren in Anspruch nehmen oder eine namentlich genannte Rechnung erhalten, ist die Angabe der erforderlichen Daten in diesem Fall notwendig, um die Ansprüche des Besuchers zu erfüllen. Personenbezogene Daten werden erhoben in
solche Situationen von der betroffenen Person zu erfahren.
5) Die Übermittlung der personenbezogenen Daten der Besucher durch das Museum an andere Empfänger kann nur in den oben genannten Fällen erfolgen. Die Übermittlung von Daten durch das Museum erfolgt nicht in jedem Fall und nicht an alle der nachstehend genannten Empfänger oder Kategorien von Empfängern - das Museum übermittelt Daten nur, wenn dies für den Zweck der jeweiligen Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich ist und nur in dem für den Zweck erforderlichen Umfang. Ist beispielsweise die Einschaltung einer Buchhaltungsfirma für die Ausstellung einer Rechnung erforderlich, übermittelt das Museum die Daten an seine Buchhaltungsfirma, um die Rechnung auszustellen. Das Museum setzt nur solche Auftragsverarbeiter ein, die ausreichende Garantien für die Durchführung der
geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, damit die Verarbeitung die Anforderungen der RODO-Verordnung erfüllt und die Rechte der betroffenen Personen schützt.
6) Das Museum kann personenbezogene Daten an die folgenden Empfänger oder Kategorien von Empfängern weitergeben: (1) Anbieter von Buchhaltungs-, Rechts- und Beratungsdiensten, die das Museum buchhalterisch, rechtlich oder beratend unterstützen (insbesondere eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Anwaltskanzlei oder ein Inkassobüro); (2) Anbieter technischer Dienste,
organisatorische und informationstechnische Vorkehrungen, die es dem Museum ermöglichen, seine Geschäfte zu führen, einschließlich der Abwicklung von Buchungen und Ticketverkäufen (z. B. E-Mail-Anbieter, Softwareanbieter zur Abwicklung von Buchungen und Ticketverkäufen, Dienstleister zur Unterstützung von Werbe- und Marketingkampagnen)
usw.). Das Museum stellt die gesammelten personenbezogenen Daten des Besuchers dem ausgewählten Lieferanten, der in seinem Auftrag handelt, nur in dem Fall und in dem Umfang zur Verfügung, der zur Erfüllung des jeweiligen Zwecks der Datenverarbeitung erforderlich ist.
(7) Die betroffene Person hat das Recht: (1) das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Einschränkung, Löschung oder Übertragbarkeit ihrer personenbezogenen Daten in der Art und Weise und nach dem Verfahren, die in der RODO ausdrücklich festgelegt sind; (2) das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen, wenn ihre personenbezogenen Daten auf der Grundlage einer Einwilligung verarbeitet werden, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung vor dem Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird; (3) das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde in der Art und Weise und nach dem Verfahren, die in den Bestimmungen der RODO und des polnischen Rechts festgelegt sind; (4) das Recht auf Widerspruch, einschließlich des Widerspruchs gegen Direktmarketing, wenn ihre personenbezogenen Daten auf der Grundlage von Art. 6(1)(f) RODO (berechtigtes Interesse des für die Verarbeitung Verantwortlichen) verarbeitet werden.
8) Um die oben genannten Rechte auszuüben, kann der Verwalter persönlich oder durch Übermittlung einer entsprechenden Nachricht gemäß den am Anfang der Verordnungen angegebenen Kontaktdaten des Verwalters kontaktiert werden.
§ 9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1) Die Änderungen der Geschäftsordnung berühren in keiner Weise die vor dem Inkrafttreten dieser Änderungen erworbenen Rechte der Besucher, insbesondere haben die Änderungen der Geschäftsordnung keinen Einfluss auf bereits erworbene Tickets.
2) Für Angelegenheiten, die in dieser Ordnung nicht geregelt sind, gelten die allgemein anwendbaren Bestimmungen des polnischen Rechts, insbesondere das Zivilgesetzbuch und das Gesetz über Verbraucherrechte vom 30. Mai 2014.